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Storz gegen S21-Kündigungsgesetz

Veröffentlicht am 28.09.2011 in Landespolitik

Hans-Peter Storz stimmt gegen das Gesetz zum Ausstieg aus Stuttgart 21. Mit seinem „Nein“ zum Ausstiegsgesetz trägt Storz dazu bei, eine Volksabstimmung über den Landesanteil an Stuttgart 21 zu ermöglichen.

Artikel 60 der Landesverfassung regelt das Verfahren: Wenn sich Landtag und Landesregierung nicht über ein Gesetz einigen können, kann ein Drittel des Landtags eine Volksabstimmung verlangen, die abschließend über den Gesetzentwurf entscheidet. Storz: „Ich werde nach der Abstimmung über das Ausstiegsgesetz den Antrag auf eine Volksabstimmung unterstützen und aktiv darum werben, dass sich möglichst viele Baden-Württemberger daran beteiligen.“

Während des Wahlkampfs hat Hans-Peter Storz deutlich gemacht, dass er wegen der hohen Kosten das Projekt S 21 nicht unterstützt. „Ich bin nicht über Nacht zum Befürworter des teuren Tiefbahnhofs in Stuttgart geworden, sondern sehe Stuttgart 21 nach wie vor kritisch,“ erläutert Storz seine Entscheidung heute. Ein Ausstieg komme das Land Baden-Württemberg nach allen vorliegenden Informationen teurer als der Baukostenzuschuss, der vertraglich der deutschen Bahn zugesichert wurde. „Während der Baukostenzuschuss jährlich 50 Millionen Euro betrage, müsste der Schadensersatz im Falle eines Ausstiegs in Höhe von einer Milliarde Euro oder gar noch mehr sofort im Landeshaushalt getragen werden. Somit habe ein Ausstieg aus Stuttgart 21 nicht nur die Konsequenz, dass die Landeshauptstadt auf Jahre hinaus keinen erneuerten Bahnhof erhalte, sondern dass in Baden-Württemberg über mehrere Haushaltsjahre kein Geld für Bildung oder die Energiewende vorhanden wäre. „Dies kann ich als Abgeordneter nicht verantworten.“

 

Homepage Hans-Peter Storz, SPD-Landtagsabgeordneter für Singen, Hegau, Stockach

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