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Tariftreuegesetz beschlossen

Veröffentlicht am 11.04.2013 in Landespolitik

Wer in Baden-Württemberg öffentliche Aufträge erhalten will, muss seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anständig bezahlen. Dafür sorgt das Landesmindestlohn- und Tariftreuegesetz, das der Landtag mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen hat. Hans-Peter Storz sagte im Plenum: "Wir stärken damit unsere mittelständische Wirtschaft."

Land und Kommunen müssen ihre Aufträge öffentlich ausschreiben und den günstigsten Anbieter auswählen. Doch oft ist das billigste Angebot nicht das wirtschaftlichste, denn auf soziale und ökologische Kriterien kommt es gar nicht an. Nicht selten gewinnen daher Unternehmen Ausschreibungen, die ihre Mitarbeiter mit Niedriglöhnen ausbeuten. Den Schaden haben vor allem ehrliche Handwerker, die unfair unterboten werden, und natürlich der Staat, der für die sozialen Folgekosten aufkommen muss. Diesen Fehlentwicklung wird das Tariftreuegesetz des Landes künftig einen Riegel vorschieben. Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bemühen, müssen bei der Abgabe ihres Angebots schriftlich erklären, dass sie sich an gültige Tarifverträge halten. Sofern es keine tariflichen Regelungen gibt, ist für öffentliche Aufträge ein Mindestlohn von 8,50 Euro verbindlich. Für die SPD-Landtagsfraktion begrüßte Hans-Peter Storz das Gesetz. Es sei in einem vorbildlichen Dialog mit Arbeitnehmern und Gewerkschaften, Unternehmern und Kammern erörtert worden. Herausgekommen sei eine praktikable Regelung, die keinen nenneswerten Verwaltungsaufwand erfordere. Storz zog einen Vergleich zur Schweiz, die viel weitergehende Garantien von ausländischen Unternehmern fordere. Dennoch gelte unser Nachbarland nicht als unternehmensfeindlich. Video seiner Landtags-Rede:

 

Homepage Hans-Peter Storz, SPD-Landtagsabgeordneter für Singen, Hegau, Stockach

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